Unfallhilfe
Nach einem Autounfall: Das ist jetzt wichtig
Nach einem Autounfall zählen Sicherheit, vollständige Beweise und die richtige Reihenfolge. Diese Seite führt von der Unfallstelle bis zur Begutachtung.
An der Unfallstelle
- Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen
- Verletzte versorgen und bei Personenschaden sofort den Notruf 112 wählen
- Bei ungeklärter Schuldfrage, Personenschaden oder Fahrerflucht die Polizei hinzuziehen
- Kennzeichen, Namen, Anschriften und Versicherungsdaten aller Beteiligten notieren
- Zeuginnen und Zeugen mit Kontaktdaten festhalten. Später sind sie kaum noch auffindbar
Beim Fotografieren
- Zuerst die Endstellung der Fahrzeuge aus mehreren Richtungen aufnehmen
- Straßenverlauf, Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen mit ins Bild nehmen
- Jeden Schaden einzeln und formatfüllend fotografieren, auch am gegnerischen Fahrzeug
- Bremsspuren, Splitter und abgerissene Teile dokumentieren, bevor aufgeräumt wird
- Kilometerstand und Fahrzeugpapiere abfotografieren
In den Tagen danach
- Den Schaden der eigenen Versicherung melden, unabhängig von der Schuldfrage
- Unabhängige Begutachtung veranlassen, bevor repariert wird
- Belege sammeln: Abschleppkosten, Mietwagen, Fahrtkosten, Zuzahlungen
- Bei unklarer Haftung oder Personenschaden anwaltliche Beratung in Betracht ziehen
Allgemeine Information: Diese Hinweise geben eine Orientierung für den Regelfall und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob im Einzelfall etwas anderes gilt, klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Vorsicht
Sechs Dinge, die Sie nicht überstürzen sollten
Die meisten Nachteile entstehen nicht durch den Unfall selbst, sondern durch Entscheidungen in den Stunden danach.
- Ein Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle unterschreiben
- Reparaturfreigabe erteilen, bevor der Schaden dokumentiert ist
- Ein Abfindungsangebot annehmen, ohne den Schadenumfang zu kennen
- Das Fahrzeug reinigen oder beschädigte Teile entsorgen
- Sich auf eine mündliche Zusage der Gegenseite verlassen
- Auf eigene Aufnahmen verzichten, weil „die Polizei das schon aufnimmt“
Ablauf
Von Ihrem Anruf bis zum Gutachten
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Anrufen und Lage schildern
Zwei bis drei Sätze genügen: Was ist passiert, wo steht das Fahrzeug, ist es noch fahrbereit?
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Termin und Ort festlegen
Wir vereinbaren, wann und wo ich das Fahrzeug ansehe. Wenn es nicht bewegt werden kann, komme ich zum Abstellort.
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Aufnahme vor Ort
Ich dokumentiere den Schaden vollständig und nehme die Fahrzeugdaten auf. Sie müssen dabei nichts vorbereiten außer den Unterlagen.
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Gutachten und weiteres Vorgehen
Sie erhalten das Gutachten. Ich erläutere die Ergebnisse und wir klären, wohin es weitergeleitet wird.
Der zeitliche Rahmen hängt vom Schadenumfang ab. Was realistisch ist, sage ich Ihnen, sobald ich das Fahrzeug gesehen habe.
Häufige Fragen
Fragen, die nach einem Unfall häufig aufkommen
Muss ich die Polizei rufen?
Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, größeren Sachschäden oder wenn sich Beteiligte entfernen, ist das dringend zu empfehlen. Bei kleinen Blechschäden mit eindeutiger Lage und kooperativen Beteiligten wird häufig darauf verzichtet. Dann sind eigene Aufnahmen und ein sauberer Datenaustausch umso wichtiger.
Die gegnerische Versicherung hat schon einen Gutachter angekündigt. Was nun?
Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Sie müssen einen von der Gegenseite vorgeschlagenen Dienstleister nicht akzeptieren. Wie Sie in Ihrem konkreten Fall am besten vorgehen, klären Sie bei Bedarf anwaltlich.
Mein Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit. Wie läuft das ab?
Dann komme ich zum Abstellort, zum Beispiel zur Werkstatt, zum Bergungsplatz oder zum Stellplatz des Abschleppdienstes. Lassen Sie das Fahrzeug möglichst unverändert; auch abgerissene Teile sollten aufbewahrt werden.
Wie schnell sollte die Begutachtung stattfinden?
So bald wie möglich, jedenfalls bevor repariert wird. Je länger das Fahrzeug bewegt oder verändert wird, desto schwieriger wird die eindeutige Zuordnung der Schäden zum Unfall.
Brauche ich zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt?
Das entscheiden Sie. Ein Gutachten liefert die technische Grundlage; rechtliche Fragen, Haftungsquote, Ansprüche, Fristen, gehören in anwaltliche Hände. Bei unklarer Schuldfrage oder Personenschaden ist anwaltliche Beratung in der Regel sinnvoll.
Nächster Schritt
Sie wissen nicht, ob ein Gutachten nötig ist?
Rufen Sie an und schildern Sie den Fall. Wenn ein Gutachten nicht sinnvoll ist, sage ich Ihnen das ebenso deutlich.
Bad Homburg vor der Höhe · Vor Ort im Rhein-Main-Gebiet
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